Antrag: Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Grundstücken der Stadt Kierspe

Antrag:Antrag eingereicht

Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen und Grundstücken der Stadt Kierspe

Beschlussvorschlag:

Der Rat, bzw. der Hauptausschuss der Stadt Kierspe möge beschließen, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Gebäuden und von Grundstücken der Stadt Kierspe wie folgt zu ändern:

  1. Die bisherige 50%-ige Ermäßigung für Vereine aus Kierspe wird dahingehend erweitert, dass auch Vereine aus den umliegenden Volmestädten Meinerzhagen, Halver und Schalksmühle von dieser Regelung profitieren können.
  2. Der Passus 3.2.1 des Benutzervertrages, wonach bei bewirtschafteten Veranstaltungen die doppelte Benutzergebühr erhoben wird, wird ersatzlos gestrichen.

Begründung:
Die vier Volmestädte Kierspe, Meinerzhagen, Halver und Schalksmühle haben sich entschieden, künftig enger miteinander zu kooperieren. Eine Benachteiligung von Vereinen, die nicht im eigenen Stadtgebiet ansässig sind, widerspricht diesem Anspruch.

Vereine aus den benachbarten Volmegemeinden haben aktuell einen Nachteil, wenn sie Veranstaltungsorte in Nachbarstädten buchen möchten. Ziel sollte es sein, dass in allen Volmegemeinden eine vergleichbare Regelung gilt, um den Austausch und die Zusammenarbeit der Bürgerinnen und Bürger im Volmetal zu fördern.

Das Beispiel des „Made for Metalheads“-Festivals, das im September 2025 erstmals nicht in Meinerzhagen, sondern erfolgreich in Kierspe stattgefunden hat, zeigt, dass die bestehende Abgrenzung nicht sinnvoll ist. Aufgrund der geringen Größe der einzelnen Gemeinden ist es zielführend, Veranstaltungsorte in allen Volmestädten gleichermaßen zu nutzen.

Darüber hinaus ist die Regelung in Passus 3.2.1 des Benutzervertrages kritisch zu sehen. Dort wird festgelegt, dass bei einer Bewirtschaftung einer Veranstaltung die doppelte Benutzergebühr zu zahlen ist. Eine Bewirtschaftung bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass ein Gewinn erzielt wird. Gerade bei gemeinnützigen Vereinen ist sie oft notwendig, um die erheblichen Ausgaben – etwa für Technik, Gagen oder Organisation – zu decken. Die pauschale Verdopplung der Gebühren stellt daher eine unnötige Belastung dar und gefährdet die Durchführung von kulturell, gesellschaftlich und ehrenamtlich wertvollen Veranstaltungen in Kierspe.

Mit der Anpassung werden folgende Ziele erreicht:

  • Förderung des überregionalen Interesses an Veranstaltungen durch den Austausch der Vereine,
  • Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit der Volmestädte mit möglichen Synergieeffekten,
  • Abbau unnötiger Hürden für gemeinnützige Vereine,
  • Anerkennung, dass Vereinsmitglieder nicht ausschließlich aus einer einzigen Kommune stammen, sondern oft aus dem gesamten Volmetal.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Jungmann,
Fraktionssprecher
B’90 / DIE GRÜNEN

Quelle: B90 / DIE GRÜNEN Kierspe



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